Neue Gesetzesordnung
Modellflugregeln ab 01. Januar 2023
Kennzeichnungspflicht von Modellen
- Neue UAS EU-Betreiber-Identifikationsnummer (e-ID)
Neuer Schulungsnachweis des MSFD / Alternativ Kenntnisnachweis des DMFV
- ersetzt den alten Kenntnisnachweis
- für Betrieb von Flugmodellen ab 2kg und über 120 m Höhe bis maximal 762 m (jedoch begrenzt auf die Einschränkungen des jeweiligen Luftraumes)
- ab sofort gesetzlich vorgeschrieben, auch auf zugelassenem Modellfluggelände
- Mindestalter 14 Jahre oder unter Aufsicht mit Schulungsnachweis
-
Drohnenflug ab 250 g oder Flugmodelle mit Kamera
- zusätzlich A1/A3 Nachweis (UAS Open Category) des LBA erforderlich
Grundsätzliche Regeln für Flugmodellbetrieb
angehoben von 5Kg auf 12 Kg auf der „grünen Wiese“
- mit Erlaubnis des Grundstückseigentümer
- unter Einhaltung der StRfF (Standardisierte Regeln für Flugmodelle)
- 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten
- 1,5km Abstand bei Betrieb mit Verbrennerantrieben
bis 25kg auf zugelassenen Modellflugplätzen
- entsprechend der jeweiligen Zulassung durch das LBA ggf. Gewicht eingeschränkt (z.B. Möninger Berg bis 10kg
- zukünftig mit zusätzlicher Betriebsanmeldung im Verband (MSFD über LVB *)
- unter Einhaltung der StRfF (Standardisierte Regeln für Flugmodelle) im freigegebenen Luftraum gemäß Zulassung (* Bestandsschutz)
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Externe Links zum Thema
Beide Nachweise gelten nur in Deutschland für Flächen- und HeliFlugmodelle ohne Kamera!
Für einen Drohnenflug ab 250g oder Flugmodelle mit Kamera ist der zusätzlich A1/A3 Nachweis (UAS Open Category) des LBA erforderlich!
Weiterführende, vertiefende Links zum Thema:
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Die Informationen des Beitrags sind unverbindlich und ersetzen keine Beratung der Verbände!
Stand, 28.11.2022/ Update 08.02.2023